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muss ich? Oder doch nicht?

!!! Informations- oder Impressumspflicht !!! Was muss man wenigstens angeben?

Oftmals wird das Impressum auch als Anbieterkennung bezeichnet. Mit einfachen Worten: JA, sie haben eine Impressumspflicht dann, wenn hinter Ihrer Seite die Absicht steht, mit ihr Geld zu verdienen. Dies kann auch bedeuten, dass sie nicht direkt “Euros” verdienen, sondern “Wertgutschriften” erhalten, bei deren Eintausch Sie einen “geldwerten Vorteil” erhalten!

Ausgenommen von der Impressumspflicht sind (reine!!!) Privatseiten.
 

(Zitat)

keine Impressumspflicht

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt,

  • trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
  • Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert
  • oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
    Quelle: Wikipedia
     

Nun frage ich Sie - wollen Sie wirklich eine solche Seite ins Netz stellen? Dann veranstalten Sie doch lieben, wie früher
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in guten alten Zeiten, eine Party, tauschen sich mit Verwandten und Bekannten aus, zeigen Ihre Bilder umher und haben eine Menge Spaß und noch dazu viel Arbeit gespart!

Oder: schreiben Sie bei Ihre WEB-Site ein Impressum, incl. aller Pflichtangaben, dann ist auch gut!

(Zitat)

Impressumspflicht

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftssmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  • den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusäzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  • soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschlißen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befä¤higungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    • a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
      b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
      c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

  • in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  • bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt
Quelle: Wikipedia
 

Weiter Links hierzu:
Impressum für private Seiten oder Impressum für Commerce

Hier gelangen Sie direkt zum kostenlosen Generator für ein individuell für Ihren Internetauftritt angepasstes, rechtssicheres Impressum. Geben Sie einfach Ihre Daten ein und binden Sie das erstellte Impressum auf Ihrer Seite ein.

 

Sie wollen wiederkommen, dann

 

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